ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. MAKLERVERTRAG

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhand­lungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. 

2. ANGEBOT

Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Infor­mationen an Dritte ist untersagt.

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf un­sere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unverzüglich mitzuteilen.

3. DOPPELTÄTIGKEIT

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertra­ges provisionspflichtig zu werden. 

4. PROVISION

Mit rechtswirksamem Abschluß des Kaufvertrages entsteht der Provi­sionsanspruch des Maklers in Höhe von 3,0 % zzgl. geltender MwSt, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz aus­weist Nachweis und Mitursächlichkeit genügt Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den enthaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypotheken­übernahme etc„ Die Provisionsforderung wird mit Abschluß des Kauf­vertrages zur Zahlung fällig und zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rech­nungsstellung. 

Für Vorkaufsrechte, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten, 1,0 % zzgl. geltender MwSt.

5. GLEICHWERTIGKEIT 

Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Ob­jektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. 

6. BEURKUNDUNG

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. 

7. HAFTUNG

Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen. 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Ver­trag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinte­ressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers. 

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