Verwaltung von Wohneigentum

Enger & Dittrich Immobilien GmbH verwaltet im Umfeld von Düsseldorf – Neuss – Mönchengladbach-Viersen gleichermaßen große, mittlere und kleine Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Enger & Dittrich Immobilien GmbH bietet Ihnen mehr als die ordnungsgemäße Verwaltung Ihres gemeinschaftlichen Wohneigentums nach dem Wohneigentumsgesetz (§ 27 WEG). Als Ihre Hausverwaltung beraten wir Sie bestmöglich zur Werterhaltung und Bewirtschaftung Ihrer Gemeinschaftsimmobilie. Neben den jährlichen Grundleistungen der Objektbegehung, Belegprüfung, Jahresabrechnung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung können Sie ganz flexibel und nach Bedarf weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Sie profitieren damit fallweise vom geballten Know-how der Enger & Dittrich Immobilien GmbH, halten aber, gerade bei kleineren WEG-Gemeinschaften Ihre Fixkosten niedrig. Gerne stellen wir Ihnen unsere Leistungspakete für kleine Eigentümergemeinschaften persönlich vor. Wichtig ist uns dabei immer ein persönliches, vertrauensvolles Verhältnis zwischen allen Eigentümern und uns als Ihrer fachkundigen Bestandsverwaltung.

Leistungskatalog WEG Verwaltung

Kaufmännische Leistungen:

  • Erstellung des Wirtschaftsplans
  • Jahresabrechnung und Kurzbericht
  • Eigentümerversammlung und Niederschrift
  • Ganzjährige Beratung (Eigentümergemeinschaft und Verwaltungsbeirat)
  • Hausordnung – Aufstellung und Mitwirkung bei der Einhaltung
  • Verträge für die Gemeinschaft
  • Überwachung der Dienstleistungen
  • Geldverwaltung
  • Rechnungskontrolle und –anweisung
  • Buchführung, insbesondere Führen und Abrechnen von:
    • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;
    • Einnahmekonten für Erträge;
    • Ausgabekonten je Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer;
    • Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Mittel;
    • Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft;
    • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;
    • Mitbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto;
    • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
    • Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen, Einzelbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung.

Technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum:

  • Beratung und Auftragsvergabe
  • Überwachung – Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen.
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden.
  • Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum
  • Schlüssel-Bestellungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen ( Heizung, Aufzug, Blitzschutzanlage, Lüfteranlage, Notbeleuchtungen, Garagentoren, Brandschutzeinrichtungen etc.) durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV).
  • Allgemeine Verwaltung
  • Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange Zusatzleistungen einer Verwaltung: Um den Eigentümern eine umfassende Information und Werthaltung des Grundbesitzes zu bieten, erhalten Sie weitere Serviceleistungen. Diese Zusatzleistungen sind kostenfrei und mit dem pauschalen, jährlich zwischen Eigentümerversammlung und Verwaltung vereinbarten Verwaltungsentgelt abgegolten.
  • Niederschrift: Jedem Wohnungseigentümer wird eine Kopie der Beschlüsse der Eigentümerversammlung ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse, zugestellt.
  • Geldbestands-Nachweis: Der Nachweis über die Richtigkeit der vorgelegten Jahresabrechnung erfolgt u.a. durch Geldbestands-Nachweis von Gesamt-Einnahmen, -Ausgaben und Verrechnungsposten je Abrechnungsjahr. Der Verwaltungsbeirat erhält von dieser Aufstellung eine Kopie.
  • Instandhaltungsrücklage – Die Anlage der angesparten Instandhaltungs-Rückstellungen werden dem Verwaltungsbeirat bei der Belegprüfung nachgewiesen und den Eigentümern bei der jährlichen Versammlung mitgeteilt.
  • Einsicht in Unterlagen – Jeder Miteigentümer erhält Einsicht in alle Unterlagen der Gemeinschaft innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung.
  • Tagesordnung zur Eigentümerversammlung – Der Inhalt der Tagesordnung wird gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat abgesprochen und festgelegt.
  • Beschlussentwürfe – Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf in der Eigentümerversammlung sicher zustellen, bereitet die Verwaltung, soweit möglich, Beschlussentwürfe zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung vor.
  • Beiratskopien – Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopie, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann.

LEISTUNGSÜBERBLICK VERWALTUNG WOHNEIGENTUM

  • Unterstützung zur Belegprüfung – Als Hilfestellung zur Belegprüfung erhält der Beirat ausführliche Erläuterung über die „Technik der Belegprüfung“.
  • Hausordnung – Die erste Haus-/Nutzungsordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet.
  • Instandhaltungs-Planung – Planung der zu erwartenden Instandhaltung/Instandsetzung über einen Zeit raum von 5 Jahren in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat.
  • Schätzkosten für die Instandhaltung/Instandsetzung – Beratung durch die Verwaltung (in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat) über kurz- und mittelfristigen Bedarf der Instandhaltung und Instandsetzung einschließlich Berechnen der dazu notwendigen Finanzmittel. Mehrleistungen einer Verwaltung – die aber den einzelnen Eigentümer treffen Es kann vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzungen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluss nicht kalkulierbar ist. Diese Mehrleistungen werden von der Verwaltung gesondert abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, dem verantwortlichen Miteigentümer direkt weiterbelastet.
  • Lastschriftverfahren – Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren für Hausgeld und Sonderumlagen. Zu Lasten des Verursachers.
  • Mahnungen (trifft den Einzeleigentümer) – Mahnungen und Abmahnungen an säumige/verantwortliche Miteigentümer. Zu Lasten des Verursachers.
  • Eigentumswechsel – Bearbeiten von Eigentumswechsel (z.B. Information des Erwerbers, ändern der Stammdaten, Auskünfte/Einsicht in die Unterlagen usw.) und falls erforderlich – Zustimmung zum Verkauf gemäß § 12 WEG vor dem Notar. Zu Lasten des Verkäufers.
  • Gerichtsverfahren – Bearbeiten von Gerichtsverfahren nach § 43 WEG, wie z.B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen etc. Über die Anträge und Ergebnisse von Verfahren nach § 43 WEG (außer Haus geldklagen) werden die Eigentümer in Kurzform durch Rundschreiben informiert.
  • Versicherungsschäden im Sondereigentum – Mitwirken bei Schadenssuche/-beseitigung und Abwicklung von Versicherungsfällen im Sondereigentum.
  • Aufwendige Instandsetzungen – Mitwirken bei aufwendigen Instandsetzungen und Sanierungen, nach vor heriger Information an den Verwaltungsbeirat.
  • Einberufung und Abhaltung außerordentlicher Eigentümerversammlungen – Die ordentliche Eigentümer versammlung ist einmal jährlich im Verwalterentgelt enthalten. Eine außerordentliche, d. h. zusätzliche Versammlung, muss separat berechnet werden.
  • Fotokopien – Fotokopien einschließlich Personalkosten für Mehrleistungen. Zu Lasten des Verursachers.
  • Fahrtkosten / Porto
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